Nutzerhinweise zur elektronischen Kommunikation
Elektronische Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bad Sulza
nach § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) bzw. § 5 (ThürVwZVG)
Bei der Übermittlung von elektronischen Dokumenten über das Internet an die Stadtverwaltung Bad Sulza sind folgende Regelungen zu beachten:
Die auf den Briefköpfen und in der Internetpräsentation der Stadt Bad Sulza unter www.bad-sulza.de publizierten E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang zur elektronischen Kommunikation im Sinne des § 3a ThürVwvfG bzw. § 5 des ThürVwZVG.
Diese dienen lediglich einer erwünschten Vereinfachung in der Kommunikation mit dem Bürger.
Die Stadtverwaltung nimmt im Rahmen dieser rechtlich eingeschränkten elektronischen Kommunikation Dokumente in folgenden Dateiformaten entgegen:
-
Adobe Acrobat bis Version 8.0 (.pdf)
-
Microsoft Word bis Version 2003 (.doc)
-
Microsoft Excel bis Version 2003 (.xls)
-
nur Text-Formate (.txt)
-
JPEG-kompatible Dateien (.jpg / .jpeg)
In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (so genannte Makros) verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail inclusive aller Anhänge (Attachments) ist auf eine Größe von fünf Megabyte (MB) beschränkt.
Dateien in den genannten Formaten können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert (gepackt) werden. Komprimierte Dateien werden nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegen genommen. In übersandten E-Mails mit ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat), werden diese Anhänge ungelesen gelöscht.
Bei Nutzung der E-Mailkommunikation wird das Einverständnis vorausgesetzt, dass die E-Mail auf Viren und Spam überprüft wird. E-Mails, die als Viren klassifiziert worden sind, werden ungelesen gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Da in E-Mails, die Computerviren enthalten, in aller Regel die Absenderadressen gefälscht worden sind, erfolgt keine elektronische Rückinformation.
Wurde eine E-Mail-Kommunikation eröffnet, geht die Stadtverwaltung davon aus, dass die gesamte weitere Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellnachweis erfordert, ist dies auf elektronischem Weg generell nicht möglich.
Bei Schriftverkehr, der nach geltendem Recht der Schriftform bedarf, ist bis auf Weiteres keine elektronische Übertragungsform zugelassen. Dies gilt auch für fristgebundene Anträge und Erklärungen.
Aus technischen und organisatorischen Gründen kann die Stadtverwaltung zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Dies hat zur Folge, dass Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersandt werden. Wir bitten deshalb, in diesen Fällen die papiergebundene Kommunikation zu nutzen.
Die Stadtverwaltung Bad Sulza kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls vertrauliche Informationen gesendet werden sollen, bitten wir, hierzu die Briefpost zu verwenden. Diese Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit der Stadtverwaltung Bad Sulza und gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z.B. anderen Behörden. Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, erfolgt eine Information durch den Empfänger. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.