Informationen des Einwohnermeldeamtes zur Beantragung von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Ab dem 01.01.2025 erfolgt die Beantragung von
Untersuchungsberechtigungsscheinen (USB) nicht mehr über die
Einwohnermeldeämter, sondern ausschließlich online.
(Thüringer Staatsanzeiger Nr. 34/2024 vom 19.08.2024)
Jugendliche ab 16 Jahren authentifizieren sich hierfür
online mittels eID (elektronischer Identität) des Personalausweises nach
Registrierung in einem webbasierten Portal, um das
Untersuchungsberechtigungsschein-Identitätsdokument (UBS-ID) zu beantragen. Bei
Jugendlichen unter 16 Jahren erfolgt die Beantragung ebenfalls online durch
deine sorgeberechtigte Person mit deren eID des Personalausweises. Die USB-ID
und der Erhebungsbogen werden als PDF-Datei online erstellt und stehen zum
Ausdrucken oder als Datei über ein Smartphone mittels eID für die Vorlage bei
der Jugendschutzuntersuchung zur Verfügung. Der UBS, die UBS-ID sowie der
Erhebungsbogen werden im Portal für eine Zeit von 4 Jahren ab Antragstellung zur
Speicherung bereitgestellt und können jedoch nur bis der oder die Jugendliche
18 Jahre alt ist eingesehen werden.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 036461 241-33/34 gern zur Verfügung.
Ihr
Einwohnermeldeamt