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Informationen zur Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Landgemeinde Stadt Bad Sulza
Mit der Bildung der Landgemeinde Stadt Bad Sulza, gemäß dem Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2012 vom 11. Dezember 2012 (GVBl. Seite 446), wurden die bisherigen selbständigen Gemeinden Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Reisdorf und Wickerstedt aufgelöst und in die Stadt Bad Sulza eingegliedert. Die Stadt Bad Sulza ist mit Inkrafttreten des Gesetzes am 31.12.2012 Rechtsnachfolgerin der benannten aufgelösten Gemeinden, welche jetzt Ortsteile der Stadt Bad Sulza sind.
Für diese Ortsteile hat die Landgemeinde nach § 45a der Thüringer Kommunalordnung - ThürKO - eine Ortschaftsverfassung einzuführen.
Jeder Ortsteil mit Ortschaftsverfassung (Ortschaft) wählt einen Ortschaftsbürgermeister und einen Ortschaftsrat.
Der Ortschaftsbürgermeister ist Ehrenbeamter der Gemeinde und wird nach den Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrats gewählt.
Der Ortschaftsrat wird gleichfalls für die Dauer der gesetzlichen Amtszeit des Stadtrats gebildet. Er besteht aus dem Ortschaftsbürgermeister und den weiteren Mitgliedern des Ortschaftsrats. Die weiteren ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Ortschaftsrats werden in geheimer Wahl gewählt.