Änderungen bei der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen im Amtsblatt und in der Thüringer Allgemeine
Aufgrund der geltenden Datenschutzgrundverordnung dürfen personenbezogene Daten nur noch veröffentlicht werden, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt.
Die Einholung dieser Einverständniserklärung stellt einen hohen verwaltungstechnischen Aufwand dar, so dass zunächst von der Veröffentlichung der Alters- und Ehejubiläen abgesehen wird.
Sollten Sie jedoch die Veröffentlichung Ihres Alters- und/oder Ehejubiläums wünschen, dann senden Sie uns bitte Ihre Einverständniserklärung zu.
(Alterjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfre weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)
Wir bitten dies zu berücksichtigen und hoffen auf Ihr Verständnis! Vielen Dank!
Das Formular zur Einverständniserklärung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen finden Sie hier >>>.
Die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes