Öffentliche Ausschreibungen gemäß § 31 Abs. 1 Satz 2 der Thür. Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) vor:
Derzeit liegen folgende Ausschreibungen vor:
Öffentliche Ausschreibung gemäß § 31 Abs.1 Satz 2 der Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV)
Die Stadt Bad Sulza als Eigentümerin verkauft auf dem Wege der öffentlichen Ausschreibung folgendes Flurstück zum Höchstgebot:
Gemarkung: Stobra
Flur/Flurstück: Flur 3, Flurstücke 188/26
Lage: Stobraer Steinbruch
Nutzungsart: Bauland
Größe: 40 m²
Kaufpreis: 2.200,- € (aktueller Bodenrichtwert 55,00 €/m²)
Der Käufer übernimmt zusätzlich alle Kosten des Verkaufes (Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer usw.)
Interessenten wenden sich bitte schriftlich bis zum 12.06.2026 an die Stadtverwaltung Bad Sulza, Abt. Liegenschaften Frau Pilz, Markt 1, 99518 Bad Sulza oder per Mail: liegenschaften@bad-sulza.de
Die Entscheidung über den Verkauf trifft die Stadtverwaltung Bad Sulza. Ein Recht auf Vertragsabschluss besteht nicht.
gez. Schütze
Bürgermeister

