Bundestagswahlen am 23. Februar 2025
Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen und Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23.02.2025.
Öffentliche Wahlbekanntmachungen
Wählen als „Auslandsdeutsche“
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man als „Auslandsdeutsche“. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Weitere Informationen sowie das o.g. Antragsformular finden Sie unter folgendem Link:
https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html