DORFENTWICKLUNG AUERSTEDT, FLURSTEDT, GEBSTEDT, KÖDDERITZSCH, NEUSTEDT, RANNSTEDT UND REISDORF

Dorfentwicklung AUERSTEDT, FLURSTEDT, GEBSTEDT, KÖDDERITZSCH, NEUSTEDT, RANNSTEDT und REISDORF

Förderzeitraum 2025 – 2029

Informationen für private Antragsteller

Auerstedt, Flurstedt, Gebstedt, Ködderitzsch, Neustedt, Rannstedt und Reisdorf nehmen als Förderschwerpunkt an dem Dorferneuerungsprogramm (Förderperiode 2025 bis 2029) teil. In diesem Jahr besteht die Möglichkeit Fördermittel für bauliche Maßnahmen von Privatpersonen und Vereine für das Jahr 2026 zu beantragen. Förderfähig ist die Sanierung von Dach, Fassade, Fenster, Türen und Tore, Einfriedungen sowie Hofinnenbereiche. Die Förderhöhe beträgt pro Bauprojekt 35 % der Gesamtkosten. Um als „förderfähiges Objekt" zu gelten, müssen bestimmt Kriterien erfüllt werden.

Förderfähig sind prinzipiell:

  • historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)
  • ländliche Wohnhäuser sollten vor 1945 errichtet worden sein ansonsten ist eine Einzelfallbetrachtung erforderlich
  • Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1945, typische Einfamilienhäuser der DDR-Zeit und Neubauten) sind Einzelfallentscheidungen (Ergebnis des Beratungstermins).

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit". Dazu zählen z. B.:

  • große Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)
  • Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen
  • Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1.Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Das KGS Planungsbüro Helk GmbH aus Mellingen wurde mit der Beratung beauftragt und ist Ansprechpartner für alle Interessierten. Um eine Beratung zu erhalten melden Sie sich bitte bis zum 19.09.2025 bei:

KGS Planungsbüro Helk GmbH,   Kupferstraße 1,   99441 Mellingen

Frau Rimek: 036453/ 86514 bzw. rimek@helk.de

Das Planungsbüro vereinbart mit Ihnen eine Vorortberatung und erteilt Ihnen zu diesem Termin Auskunft zu Ihrer Maßnahme, der Art der Ausführung und zur Antragstellung.

Ablauf der privaten Förderung:

  • Beratungstermin mit dem Planungsbüro
  • Einholen von Kostenangeboten gemäß Beratungsergebnis
  • Einreichung der vollständigen Antragsunterlagen in digitaler Form über das Serviceportal des Landes Thüringen: www.portia.thueringen.de

Eine Antragstellung in Papierform ist nur im Ausnahmefall möglich! Der Antrag muss zwingend vorab vom betreuenden Planungsbüro geprüft werden.

  • Maßnahmenbesichtigung der zuständigen Sachbearbeiter des TLLLR
  • Erteilung des schriftlichen Bescheides durch das TLLLR
  • Durchführung der Baumaßnahme (Achtung!!! Mit der Baumaßnahme darf erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Auch ein Vertragsabschluss zählt bereits als Maßnahmenbeginn)
  • Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum ist zwingend einzuhalten.
  • Vorortabnahme durch das Planungsbüro / TLLLR
  • Überweisung des Zuschusses (ggf. Anpassung des Zuschusses anhand der Rechnung)

Antragsunterlagen:

  • Antragsformular
  • Anlage „Steuernummern und Beteiligungen"
  • 3 vergleichbare Kostenangebote je Gewerk im Original
  • Vollmacht (bei mehreren Eigentümern)
  • erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung/ denkmalrechtliche Erlaubnis)
  • Stellungnahme Gemeinde (Antrag muss von der Kommune abgezeichnet werden)
  • „Bescheinigung in Steuersachen" (Einholung beim Finanzamt, nicht älter als 1 Monat)
  • Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis Finanzierung der Eigenmittel (wenn Eigenmittel am Vorhaben >50.000€)

Das Planungsbüro vervollständigt den Antrag durch:

  • Fotos vom Objekt
  • Stellungnahme des Planungsbüros
  • Lageplan

Folgende Hinweise sind zu beachten:

  • Die anbietenden Firmen müssen zur Ausführung der beantragten Leistung berechtigt sein (Eintragung in die Handwerksrolle). In Zweifelsfällen Nachweis verlangen!
  • Verbot von Insichgeschäften!
  • Bei mehreren Eigentümern müssen alle Antragsteller genannt werden und das Antragsformular unterschreiben oder ein Eigentümer ist von den anderen Eigentümern schriftlich zu bevollmächtigen. Die Vollmacht ist mit dem Antrag vorzulegen.
  • Falls das Objekt unter Denkmalschutz steht ist eine denkmalrechtliche Genehmigung beizubringen.
  • Die Frist für die Antragstellung über www.portia.thueringen.de ist der 15.01.2026.

Achtung:

  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig
  • Maßnahmen, deren förderfähige Kosten unter 7.500 € liegen werden nicht bezuschusst
  • Förderfähige Kosten: 35%, max. 15.000 € pro Baumaßnahme